Die Akte Stade: 6 Tote – neue Spuren und viele neue Fragen

Der Sechsfachmord von Stade ist auch mehr als zwei Monate nach der Tat nicht abschließend aufgeklärt. Im Gegenteil: Neue Erkenntnisse haben den Fall um weitere Spuren und offene Fragen ergänzt. Dabei muss weiterhin sorgfältig zwischen gesicherten Tatsachen, laufenden Ermittlungen und Medienberichten über Ermittlungsakten unterschieden werden.

Die Fluchtfahrerin bleibt eine zentrale Frage

Eine der wichtigsten offenen Fragen betrifft Sylvia S., die nach den bisherigen Erkenntnissen den Mercedes fuhr, mit dem der mutmaßliche Täter nach der Tat flüchtete. Gegen sie wurde bereits kurz nach der Tat ermittelt. Einen Haftbefehl beantragte die Staatsanwaltschaft allerdings nicht, weil zunächst kein dringender Tatverdacht vorlag.

Sylvia S. war offenbar weit stärker in den Konflikt um das Kind eingebunden, als eine zufällige Bekanntschaft vermuten ließe. Sie trat als Patentante des Kindes auf und hatte sich bereits vor der Tat intensiv in die Auseinandersetzung mit Behörden und Jugendhilfe eingeschaltet. Am Tattag fuhr sie den späteren Täter nach Stade und anschließend mit ihm im Fluchtwagen.

Das beweist keine Beteiligung an der Tat. Es erklärt aber, warum ihre Kenntnis und ihr Verhalten Gegenstand der Ermittlungen sind.

Auch über ihren aktuellen Aufenthaltsort wird öffentlich spekuliert. Belastbar lässt sich derzeit lediglich sagen: Sie befindet sich nicht in Untersuchungshaft. Ob die Behörden ihren Aufenthaltsort kennen, ist öffentlich nicht geklärt. Von einem „Untertauchen“ sollte deshalb nicht gesprochen werden.

Enise Ö. – und eine neue, besonders schwere Frage

Neue Berichte werfen außerdem ein anderes Licht auf Enise Ö., die Partnerin des mutmaßlichen Täters und Mutter des gemeinsamen Kindes.

Nach einer aktuellen Recherche von WELT, bei der ein Reporter Einsicht in die Ermittlungsakte erhalten haben soll, soll Enise Ö. unmittelbar nach den Schüssen eine schwer verletzte Sozialarbeiterin angegriffen haben. Eine Polizeibeamtin soll beobachtet haben, wie Enise Ö. die Frau festhielt, zu Boden stieß und auf sie einschlug. Dabei soll sie sinngemäß gerufen haben: „Ihr habt mir das Kind genommen!“

Sollte sich dieser Vorgang durch die Ermittlungen bestätigen, stellt sich eine zusätzliche, sehr konkrete Frage: Warum befindet sich eine Frau, gegen die ein solcher Vorwurf im Raum steht, weiterhin auf freiem Fuß?

Dabei geht es nicht darum, eine Untersuchungshaft bereits als zwingend vorauszusetzen. Untersuchungshaft setzt nach deutschem Strafprozessrecht insbesondere einen dringenden Tatverdacht und einen Haftgrund voraus. Die Staatsanwaltschaft hatte am 6. Juli ausdrücklich erklärt, dass gegen die beiden Frauen zu diesem Zeitpunkt kein dringender Tatverdacht bestand und deshalb kein Haftbefehl beantragt wurde.

Doch der jetzt berichtete Vorgang wirft die Frage auf, ob und wie sich die Beweislage inzwischen verändert hat.

Sollte Enise Ö. tatsächlich auf eine schwer verletzte und möglicherweise bereits sterbende Frau eingeschlagen haben, wären neben einer möglichen Beteiligung am eigentlichen Tatgeschehen auch eigenständige strafrechtliche Fragen zu prüfen – etwa im Hinblick auf Körperverletzung oder, je nach konkretem Ablauf und Kenntnisstand, unterlassene Hilfeleistung. Ob solche Straftatbestände tatsächlich erfüllt sind, lässt sich aus den bislang veröffentlichten Informationen allerdings nicht beurteilen.

Gerade deshalb wäre interessant zu erfahren, wie die Staatsanwaltschaft diesen Vorgang inzwischen rechtlich bewertet und ob er Auswirkungen auf die Frage eines Haftbefehls hat.

Was hat es mit dem „Deniz aus Hannover“ auf sich?

Besonders politisch brisant ist die inzwischen öffentlich diskutierte Spur zu Deniz Kurku. Die Frau, die den Fluchtwagen gefahren haben soll, ist seine Schwiegermutter.

Kurku selbst ist nach aktuellem Ermittlungsstand kein Beschuldigter. Am 4. September trat er dennoch als niedersächsischer Landesbeauftragter für Migration und Teilhabe zurück. Als Grund nannte er massive Anfeindungen, Morddrohungen und Falschbehauptungen.

Gleichzeitig berichtet NIUS unter Berufung auf interne Ermittlungsunterlagen, Sylvia S. habe bereits am 5. Mai in einem Chat von einem „Deniz aus Hannover“ gesprochen. In einem Ermittlervermerk soll vermutet worden sein, dass damit ihr Schwiegersohn Deniz Kurku gemeint sein könnte.

Sollte diese Darstellung der Akten zutreffen, wäre sie zweifellos erklärungsbedürftig. Ein Beleg für Kurkus Beteiligung ist sie jedoch nicht. Auch hier gilt die Unschuldsvermutung. Zunächst müsste geklärt werden, wer mit „Deniz aus Hannover“ tatsächlich gemeint war, ob Kurku davon wusste und welchen Zusammenhang der Kontakt überhaupt hatte.

Kurku weist eine solche Verbindung zurück.

Eine neue Spur führt zur Tatwaffe

Offiziell bestätigt ist dagegen eine weitere wichtige Entwicklung: Anfang September wurde in Berlin ein 49-jähriger Mann festgenommen. Nach Angaben von Polizei und Staatsanwaltschaft soll er dem späteren Hauptverdächtigen die Tatwaffe verkauft haben. Gegen ihn wurde Untersuchungshaft angeordnet.

Damit untersuchen die Ermittler inzwischen auch konkret die Frage, wie die Tat vorbereitet und die Waffe beschafft wurde. Auch hier gilt selbstverständlich die Unschuldsvermutung.

Die Vorgeschichte des Täters

Hinzu kommt die bereits bekannte, aber weiterhin ungeklärte Vorgeschichte des späteren Täters. Nach Recherchen verschiedener Medien sollen deutsche Behörden bereits Jahre vor der Tat Hinweise auf seine Vergangenheit in der Türkei erhalten haben. Die Staatsanwaltschaft hatte angekündigt, solchen Presseveröffentlichungen auf dem offiziellen Weg der internationalen Rechtshilfe nachzugehen.

Damit stellt sich weiterhin die Frage, welche Informationen den deutschen Behörden wann tatsächlich vorlagen und welche Konsequenzen daraus hätten gezogen werden können.

Was wissen die Behörden – und wann?

Damit verdichten sich mehrere voneinander unabhängige Fragen: die Vorgeschichte des Täters, sein Aufenthaltsstatus, sein persönliches Umfeld, die Rolle der Fluchtfahrerin, das Verhalten der Kindsmutter nach den Schüssen, die Beschaffung der Tatwaffe und schließlich die umstrittene Spur zu einem „Deniz aus Hannover“.

Daraus lässt sich noch kein Gesamtbild ableiten. Aber die Fragen sind legitim.

Es wäre falsch, aus einzelnen Indizien vorschnell eine Verschwörung oder die Beteiligung weiterer Personen abzuleiten. Ebenso falsch wäre es aber, die offenen Fragen deshalb nicht zu stellen.

Die entscheidende Frage lautet inzwischen nicht nur: Warum konnte dieser Mann sechs Menschen töten?

Sie lautet auch: Wer wusste wann was – und haben Behörden, Angehörige oder andere Beteiligte Warnsignale erkannt, die später von Bedeutung gewesen sein könnten?

Die Ermittlungen müssen darauf Antworten liefern. Bis dahin gilt: Offene Fragen sind keine Beweise – aber sie verschwinden auch nicht dadurch, dass man sie nicht stellt.


Pressequellen

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