Ausgeschlossen wegen einer Meinung – trotz Gemeinnützigkeit und öffentlicher Förderung?

Ein gemeinnütziger Verein, öffentliche Fördermittel und ein Mitglied, das wegen politischer Äußerungen ausgeschlossen werden soll: Der Fall Bünyamin Yilmaz wirft Fragen über den Umgang mit Meinungsvielfalt in geförderten Organisationen auf.

Bünyamin Yilmaz, 24 Jahre alt, parteilos und ehemaliges CDU-Mitglied, soll aus der Türkisch-Deutschen Studierenden und Akademiker-Plattform e. V. ausgeschlossen werden.

Der Grund: seine öffentlichen Social-Media-Beiträge. Nach der Landtagswahl in Sachsen-

Anhalt bezeichnete Yilmaz das AfD-Ergebnis als „historisches Ergebnis“ und hob die

Aussagen „Der Wählerwille ist klar“ sowie „Der Wählerwille muss respektiert werden – jetzt“ hervor.

Darüber hinaus solidarisierte er sich öffentlich mit Opfern linksextremer Gewalt. Hintergrund war ein Angriff auf das Aktionsbündnis „Gemeinsam Deutschland gestalten“ (GDG). Teilnehmer des Bündnisses wurden von vermummten Linksextremisten angegriffen unter anderem kamen Pfefferspray und Schlagstöcke zum Einsatz.

Für Yilmaz war klar: Politische Gewalt müsse unabhängig von der politischen Seite, von der sie ausgeht, verurteilt werden.

Der Verein sieht in seinen öffentlichen Äußerungen hingegen einen Widerspruch zu den Vereinszielen.

Gemeinnützig, öffentlich gefördert – und trotzdem wenig Platz für abweichende Meinungen?

Besonders brisant wird der Fall durch den Status und das Umfeld des Vereins: Die

Organisation ist gemeinnützig, engagiert sich im Bereich gesellschaftlicher und politischer Bildung und erhielt projektbezogene öffentliche Fördermittel – und damit letztlich auch Steuergeld.

Im Beirat sitzen zudem prominente Politiker wie Armin Laschet (CDU), Aydan Özoğuz (SPD) und Volkan Baran (SPD).

Damit stellt sich eine grundsätzliche Frage: Wenn eine gemeinnützige und öffentlich geförderte Organisation demokratische Teilhabe, politische Bildung und gesellschaftlichen Dialog fördern möchte, wie viel Raum bleibt dann für Meinungen, die vom politischen Mainstream der Organisation abweichen?

Yilmaz selbst hält den Ausschluss für nicht nachvollziehbar:

„Wenn die Verurteilung politischer Gewalt und der Respekt vor einem demokratischen

Wahlergebnis zum Ausschluss führen, stellt sich für mich die Frage, wie ernst es dieser Verein tatsächlich mit Pluralismus und Demokratie meint.“

Dabei geht es nicht darum, ob man die AfD unterstützt oder ihr Wahlergebnis gut findet. Es geht um eine grundsätzliche Frage: Darf ein Mitglied einer gemeinnützigen, gesellschaftspolitisch aktiven und öffentlich geförderten Organisation ausgeschlossen werden, weil es ein demokratisches Wahlergebnis als historisch bezeichnet, den Wählerwillen respektiert wissen will und politische Gewalt verurteilt?

Yilmaz prüft inzwischen rechtliche Schritte.

Denn wer Demokratie, Dialog und politische Bildung fördern will, sollte auch unbequeme Meinungen aushalten können. Gerade dann, wenn öffentliche Fördergelder und damit die Unterstützung der Allgemeinheit im Spiel sind.

 

Hierzu auch: Steuerfinanzierter Verein schmeißt Mitglied raus, weil er fordert den Wählerwillen zu respektieren

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