Sarah Zickler und Dr. Herbert Münch // 09.07-2026
Das Europäische Parlament hat nicht nur über Kindesmissbrauch abgestimmt. Es hat über die Zukunft unserer Freiheit abgestimmt.
Das klingt drastisch? Vielleicht.
Aber genau deshalb lohnt es sich, genauer hinzusehen. (Heise Online)
Denn Grundrechte verschwinden selten mit einem großen Knall. Sie sterben leise. Stück für Stück. Immer begleitet von guten Absichten. Immer mit dem Versprechen, dass alles nur dem Schutz der Bürger dient. Und genau deshalb ist Wachsamkeit keine Übertreibung, sondern Bürgerpflicht.
Niemand wird ernsthaft bestreiten, dass sexueller Kindesmissbrauch mit aller Konsequenz bekämpft werden muss. Kinder zu schützen gehört zu den vornehmsten Aufgaben eines Rechtsstaates. Doch gerade weil dieses Ziel moralisch unantastbar ist, eignet es sich auch dazu, weitreichende Eingriffe in unsere Freiheitsrechte politisch leichter durchzusetzen.
Wer könnte sich schon gegen Kinderschutz stellen?
Genau darin liegt die Gefahr.
Benjamin Franklin: „Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren.“
Denn wenn jedes Mittel allein deshalb akzeptiert wird, weil der Zweck edel erscheint, verlieren wir einen der wichtigsten Grundsätze unseres Rechtsstaates: Nicht alles, was technisch möglich ist, darf auch rechtlich erlaubt sein.
Mit dieser Entscheidung wird ein Tabu weiter aufgeweicht. Erstmals wird die automatisierte Untersuchung privater Kommunikation nicht mehr als Ausnahme empfunden, sondern als grundsätzlich legitimes Instrument staatlicher Sicherheitsarchitektur. Noch ist von Freiwilligkeit die Rede. Noch wird versichert, Ende-zu-Ende-Verschlüsselung schützen zu wollen. Noch wird auf enge Grenzen und Verhältnismäßigkeit verwiesen.
Doch genau so beginnen politische Entwicklungen häufig.
Heute heißt es: „Nur bekannte Missbrauchsdarstellungen.“
Morgen heißt es: „Auch Grooming.“
Und irgendwann vielleicht: „Auch Hassrede, Desinformation, Extremismus.“
Jede Erweiterung wird erneut mit guten Gründen begründet werden. Jede Erweiterung wird als alternativlos dargestellt werden. Jede Erweiterung wird versprechen, ausschließlich die Schuldigen zu treffen.
Die Geschichte staatlicher Überwachung zeigt jedoch ein anderes Bild.
Einmal geschaffene Befugnisse werden selten kleiner. Sie wachsen.
Der eigentliche Tabubruch besteht deshalb nicht darin, welche Inhalte heute erkannt werden sollen. Der eigentliche Tabubruch besteht darin, dass das automatisierte Durchleuchten privater Kommunikation überhaupt als normales politisches Instrument akzeptiert wird.
Bis heute galt ein einfaches Prinzip:
Private Kommunikation ist privat.
Nicht der Staat.
Nicht Behörden.
Nicht Konzerne.
Nicht Algorithmen.
Nicht künstliche Intelligenz.
dürfen „einfach so“ Zugriff haben. Dieses Prinzip bildet das Fundament jeder freien Gesellschaft.
Denn Freiheit bedeutet nicht nur, sagen zu dürfen, was man denkt. Freiheit bedeutet auch, sich darauf verlassen zu können, dass private Gespräche tatsächlich privat bleiben.
Besonders problematisch erscheint, dass zentrale Begriffe wie „Erkennungstechnologien“ bewusst offen formuliert sind. Was heute als Abgleich bekannter Missbrauchsdarstellungen beschrieben wird, kann morgen durch immer leistungsfähigere künstliche Intelligenz ergänzt werden. Die Technik entwickelt sich rasant. Gesetze bleiben oft jahrzehntelang bestehen.
Wer garantiert, dass eine einmal geschaffene technische Infrastruktur dauerhaft ausschließlich für ihren ursprünglichen Zweck genutzt wird?
Die ehrliche Antwort lautet: Niemand.
Deshalb richtet sich meine Kritik nicht gegen den Kampf gegen Kindesmissbrauch.
Sie richtet sich gegen den Aufbau von Instrumenten, die das Potenzial besitzen, die Vertraulichkeit unserer Kommunikation dauerhaft zu verändern.
Das Bundesverfassungsgericht formulierte bereits im Volkszählungsurteil von 1983 einen Satz, der heute aktueller denn je erscheint:
„Wer unsicher ist, ob abweichende Verhaltensweisen jederzeit notiert und als Information dauerhaft gespeichert, verwendet oder weitergegeben werden, wird versuchen, nicht durch solche Verhaltensweisen aufzufallen.“
Genau das ist der Kern des Problems.
Überwachung verändert Verhalten. Nicht erst dann, wenn sie tatsächlich stattfindet. Sondern bereits dann, wenn Menschen glauben müssen, überwacht werden zu können.
Mich beunruhigt darüber hinaus die politische Debattenkultur.
Wer heute Kritik an solchen Maßnahmen äußert, sieht sich häufig dem Vorwurf ausgesetzt, den Kinderschutz zu relativieren. Das ist eine gefährliche Entwicklung. In einer freiheitlichen Demokratie darf die Diskussion über Grundrechte niemals moralisch beendet werden. Der Schutz von Kindern und der Schutz der Freiheitsrechte sind keine Gegensätze. Ein demokratischer Rechtsstaat muss beides leisten.
Gerade deshalb ist es legitim, ja notwendig, jede neue Überwachungsbefugnis kritisch zu hinterfragen.
„Ich habe nichts zu verbergen.“
Diesen Satz hört man oft. Doch das ist nicht der Maßstab.
- Das Briefgeheimnis existiert nicht, weil jeder Bürger Verbrechen plant.
- Das Arztgeheimnis existiert nicht, weil jeder Patient lügt.
- Das Anwaltsgeheimnis existiert nicht, weil jeder Mandant schuldig ist.
- Und das Fernmeldegeheimnis existiert nicht, weil jeder Mensch etwas zu verbergen hätte.
Diese Rechte existieren, weil Freiheit ohne einen geschützten privaten Raum nicht existieren kann.
Der Staat darf Straftäter verfolgen. Er muss Kinder schützen. Er muss Täter finden und bestrafen.
Aber er darf dabei niemals vergessen, dass Grundrechte keine lästigen Hindernisse sind.
Sie sind die Leitplanken unseres Rechtsstaates.
Wer beginnt, diese Leitplanken Stück für Stück abzubauen, sollte sich nicht wundern, wenn der Weg irgendwann in eine Richtung führt, die niemand mehr wollte.
Zum Schluss noch eine Frage an die Leser:
Wenn wir akzeptieren, dass private Kommunikation heute für einen guten Zweck automatisiert durchsucht werden darf – welchen guten Zweck wird man morgen anführen?
Vielleicht ist genau diese Frage die wichtigste, die wir uns heute stellen sollten.

Die EU ist auf dem Weg zum „Überwachungsmonster“: Aufgrund einer Verordnung der EU-Kommission müssen ab Juli alle Neufahrzeuge in der EU die Augenbewegungen ihrer Fahrer per Kamera erfassen. Sobald der Fahrer für wenige Sekunden nach unten blickt, soll es einen Warnton geben und ein Symbol aufleuchten.
https://apollo-news.net/kameras-in-neufahrzeugen-ab-juli-werden-in-der-eu-die-augenbewegungen-von-autofahrern-erfasst/