Libertäre Politik und Leihmutterschaft: Wenn Moral auf Freiheit trifft

Die ersten 100 Tage eines libertären Kanzlers

Die beste Politik wird über einen breiten Diskurs bewerkstelligt. Nur durch eine umfassende Diskussion mit allen Betroffenen, Interessierten und Experten kann ein bestmögliches Ergebnis gewährleistet werden. Dieses Prinzip schreiben wir bei Team Freiheit sehr groß; so fragten wir uns innerhalb unserer Chatgruppe, was wir denn in den ersten 100 Tagen einer Kanzlerschaft mit einem Team Freiheit Kanzler, einem ersten libertär handelnden Kanzler in Deutschland umsetzen würden. Was brennt uns so dermaßen unter den Fingernägeln, dass wir versuchen würden, es in den ersten 100 Tagen einer Kanzlerschaft zu ändern?

Welche Themen müssen sofort angegangen werden?

Die Wortmeldungen dazu flogen nur so herein und langsam kamen Zweifel auf, ob bei diesem Pensum für einen libertären Team Freiheit Kanzler das Thema Schlaf noch erlaubt sein könnte. Wir strukturierten also die Vorschläge ein wenig in die Dinge, die sofortige Aufmerksamkeit verdienen und solche, die man auch nach den ersten 100 Tagen angreifen könnte.

Leihmutterschaft als libertäre Gretchenfrage

Dabei blieben wir an ein paar Themen hängen, die scheinbar auch innerhalb einer recht homogen freiheitlich denkenden Gruppe kontrovers diskutiert werden können. Eines davon war das Thema Leihmutterschaft. Dieses Thema hatte traurige Berühmtheit durch den Ex-Minister Spahn erhalten, der vor ein paar Jahren im Sinne einer christlich-demokratischen Union dafür abgestimmt hatte, dass eine Leihmutterschaft für seine Partei aus moralischen Gründen nicht in Frage kommen würde. So zumindest seine öffentliche Meinung. Privat denkt er scheinbar anders, denn der Skandal bestand darin, dass er zusammen mit seinem Mann in den USA ein Kind per Leihmutterschaft „in Auftrag“ gab, welches das Paar nun entgegennahm. Nach vorschnellen Glückwünschen kam dann medial sofort der Wechsel in die Frage nach der Doppelmoral seitens des Verhaltens von Herrn Spahn. Die Folge war, dass dieser zumindest von seinem Posten als Unionsfraktionsvorsitzender zurücktreten musste.

Die kontroverse Diskussion innerhalb von Team Freiheit

Schnell kristallisierte sich heraus, dass das Thema Leihmutterschaft scheinbar auch für Libertäre eine Gretchenfrage ist. Zugegeben: es ist ein brisantes und gefühlaufgeladenes Thema, in das viele Facetten der Weltanschauung hineinspielen. Viele Diskussionsteilnehmer argumentierten mit der Unterdrückung der Leihmutter, welche diese Aufgabe nur übernehmen würde, weil sie in finanzieller Not sein müsse und dazu mit einem Vertragswerk konfrontiert wird, das genau bestimmt, was sie während der Schwangerschaft zu tun und zu lassen hat und wie sie während der Schwangerschaft zu leben hätte. Andere argumentierten, dass es zwar in einer freien Gesellschaft mit Vertragsfreiheit sicherlich rechtlich möglich wäre, eine Leihmutterschaft zu gestatten; allerdings würde hier die Hauptperson, das Kind, auf der Strecke bleiben. Das Kind wird in einer Leihmutterschaft behandelt wie ein Handelsgut – eine Ansicht, die natürlich zum kritischen Nachdenken anregt. Wieder andere argumentierten, dass Leihmutterschaft prinzipiell gegen die Moral wäre.

Moralische Fragen in einer freiheitlichen Gesellschaft

Es zeigte sich in dieser Diskussion, aus wie vielen unterschiedlichen, aber trotzdem gleichwertigen Ansichtsweisen eine solch aufgeladenes Thema betrachtet werden kann. Es zeigte sich aber auch, dass auch Libertäre intern als geübte freiheitlich denkende Menschen immer wieder unserer eigenen Moral auf den Leim gehen.

Hat Moral in einer libertären Politik ihren Platz?

Und hier offenbart sich mittelbar hinter dem Thema Leihmutterschaft eine ganz andere Baustelle: die Moral und ob diese in einer freiheitlich-libertär denkenden Politik Platz hätte.

Immer wieder wird einer libertären Politik das Fehlen von Moral vorgeworfen. Doch dieser Vorwurf ist nur teilweise richtig: es gibt eine Moral, nur ist diese sehr spezifisch und hat mit der allgemeinen, christlichen Moral begrenzt etwas zu tun. Es ist eine andere Moral, welche allerdings als striktes Fundament für jegliches libertäres Denken betrachtet werden kann.

Das Nichtaggressionsprinzip als Fundament libertären Denkens

Zum Einen gibt es das Nichtaggressionsprinzip, welches besagt, dass jegliche Einleitung von physischer Gewalt oder sogar deren Androhung gegen andere Personen oder deren Eigentum moralisch niemals gerechtfertigt werden kann.

Selbsteigentum, Eigentum und Vertragsfreiheit

Auch das Recht auf unbedingten Schutz des Selbsteigentums und Eigentums an Dingen gilt als grundsätzliches Recht eines jeden Menschen. Darunter fallen auch alle Ergebnisse jeglicher mit dem eigenen Körper geleistete Arbeit. Deshalb wird auch jede Form von Diebstahl, Betrug oder Zwang (auch durch den Staat) als unmoralisches Unrecht eingestuft.

Freiwillige Solidarität statt staatlichem Zwang

Zum Anderen wird auch freiwillige Solidarität in freiheitlichem Denken groß geschrieben. Wobei hier besonders der Aspekt der Freiwilligkeit entscheidend ist. Landläufige moralische Pflichten wie Nächstenliebe, Hilfe für Bedürftige oder gesellschaftliche Unterstützung müssen vollständig auf Freiwilligkeit basieren – zum Beispiel als private finanzielle oder ehrenamtliche Initiative – und dürfen nicht durch staatlichen Zwang wie beispielsweise mittels Steuern erfüllt werden.

Die Trennung von Moral und Recht

Doch, der wohl für das Thema Leihmutterschaft wichtigste Aspekt zum Thema Moral ist in der freiheitlich-libertär denkenden Welt die Trennung von Moral und Recht. Als Libertärer ist nicht alles, was landläufig als unmoralisch gilt, deshalb auch automatisch illegal. Zum Beispiel können bestimmte Verhaltensweisen wie Lügen, Geiz oder Untreue gesellschaftlich moralisch verwerflich sein, solange dabei aber nicht die persönlichen Eigentumsrechte der Anderen verletzt werden, es also gewaltfrei gegenüber der Person und seinem Eigentum bleibt, darf es der Staat aus freiheitlicher Sicht weder verbieten noch bestrafen. Der Staat muss sich hier also zurücknehmen; es handelt sich nicht um eine Aufgabe, die staatliche Regulierung erfordert.

Leihmutterschaft: Moralische Bewertung oder staatliches Verbot?

Und hier mussten wir uns an die eigene Nase fassen. Verwechseln wir gerade moralisches Handeln mit der Politik einer freiheitlich-libertär denkenden Partei? Sind wir in die Falle getappt, unsere moralische Einordnung zum Thema Leihmutterschaft als regierende und bundeskanzlerstellende Partei Team Freiheit auf ein ganzes Land stülpen zu wollen? Ist es nicht eher unsere Aufgabe, hier eine scharfe Trennung zwischen gesellschaftlicher Moral und staatlichem Handeln und Eingreifen sicherzustellen?

Vertragsfreiheit und der Schutz von Leihmutter und Kind

Für eine Leihmutterschaft würde das folglich bedeuten, dass der Akt der Leihmutterschaft rechtlich erlaubt ist. Es fällt unter die Vertragsfreiheit und kann zwischen mündigen Bürgern beauftragt werden – solange das Recht auf Eigentum am eigenen Körper der Leihmutter und des ungeborenen Kindes nicht verletzt wird. Und genau hier darf ein freiheitlich handelnder Staat eingreifen: er darf und muss darüber wachen, dass das Agieren der Leihmutter komplett freiwilliger Natur ist und dass das Vertragswerk zwischen Leihmutter und Auftragssteller so gestaltet ist, dass weder die Leihmutter noch das ungeborene Kind durch die beauftragte Dienstleistung Schaden nehmen.

Die Verträge zur Leihmutterschaft und die Kritik an Spahn

Und hier kommen wir wieder auf die Doppelmoral von Herrn Spahn zurück. Es ist bekannt, dass die Verträge zur Leihmutterschaft in den USA sehr strikt sind – besonders wenn es auf das Thema von vorgeburtlich erkennbaren (Erb-)Krankheiten beim Kind und dem Umgang damit kommt. In solchen Verträgen wird dann offen über Abtreibung gesprochen und auch Strafen angedroht, falls dem Vertragswerk hier zuwidergehandelt wird. Auch wird die Schwangerschaft der Leihmutter stark reglementiert – die Leihmutter gibt quasi ihren eigenen Körper für die Zeit der Schwangerschaft auf und folgt ausschließlich den Regeln des abgeschlossenen Vertrags. Genau diese Vertragsinhalte sind große Gegenargumente gegen die Leihmutterschaft. Aus genau diesen Punkten stimmte Herr Spahn gegen die Leihmutterschaft, als die Frage in Deutschland auf dem Tisch lag.

Eine libertäre Position zur Leihmutterschaft

Zusammenfassend kann also geschlossen werden, dass in einer freiheitlich-libertären Politik eine Leihmutterschaft per se nicht illegal sein kann – solange staatlich geregelt ist, dass weder Leihmutter noch das ungeborene Kind den Kinderwunsch Dritter mit körperlichem Schaden oder sogar dem Tod bezahlen muss.

Direkte Demokratie bei gesellschaftlichen Grundsatzfragen

Team Freiheit versteht Politiker als Diener des Volkes, welche letztendlich lediglich den Willen des Souveräns ausführen. Gerade bei der Entscheidung über ein derart stimmungsgeladenes Thema sollte zunächst geprüft werden, ob und in welcher Form das Mittel der direkten Demokratie eingesetzt werden kann. Der Souverän ist mündig und kann auch über schwierige gesellschaftliche Fragen entscheiden. Nach Schaffung einer verfassungsrechtlichen Grundlage für Volksabstimmungen auf Bundesebene, könnte mit Hilfe dieser gefragt werden, ob die Leihmutterschaft legalisiert oder weiterhin verboten bleiben soll. Sollte eine entsprechende politische Entscheidung getroffen werden, müssten auf dieser Grundlage im nächsten Schritt die rechtlichen Rahmenbedingungen einer möglichen Legalisierung ausgearbeitet werden. Dazu könnte ein umfassendes Regelwerk zur Leihmutterschaft gehören, das insbesondere dem Schutz der Leihmutter und des Kindes dient und gesundheitliche Risiken so weit wie möglich reduziert.

 

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