Kritik am öffentlich-rechtlichen Rundfunk und seiner Rolle in der Gesellschaft
Über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk lässt sich bekanntlich viel streiten. Während man in Karlsruhe den ÖRR als wichtiger denn je betrachtet und aus irgendeinem Grund davon überzeugt ist, dass nur quasi-staatliche Medien den anscheinend nicht ganz so schlauen Bürger aus dem Ozean der Desinformation fischen und ihm qualitativ hochwertige Nachrichten präsentieren können, lässt die Kritik an den Sendern aus anderen Lagern nicht ab: Einseitige Programmgestaltung, Gehälter in schlicht unmoralischer Höhe, Verschwendungssucht. Ungeachtet der Frage, ob der ÖRR die ihm in Karlsruhe zugesprochenen Wunder wirklich vollbringen kann, sei heute eine spezielle Frage der ÖRR-Kanäle in den sozialen Medien beleuchtet. Wer dort unterwegs ist, sieht sofort: ÖRR-Kanäle sind eine linke Echo-Kammer.
Wie der ÖRR auf Social Media Kommentare löscht
Das liegt auch an dem Löschverhalten, das diese Kanäle an den Tag legen. Hier kommt ein besonderes Werkzeug ins Spiel, das auch in der Rechtsprechung bereits Beachtung gefunden hat: Die „Netiquette“, ein Kunstwort aus „(Inter-)Net“ und „Etiquette“, das also die Regeln für das Verhalten im Internet beschreibt. Das mag auf den ersten Blick wie eine harmlose Wortschöpfung aussehen, ist aber der Hebel des ÖRR auf Instagram und anderen Plattformen, um Kommentare letztlich nach Belieben zu löschen. Das gipfelt in folgenden Aussagen, hier aus diesem Post:
Netiquette als Instrument zur Einschränkung der Meinungsfreiheit
Nun lassen sich viele Argumente für die Moderation einer Kommentarsektion ins Feld führen, aber schlagen diese wirklich durch? Wo werden denn sonst unter entsprechenden Verweisen Kommentare gelöscht? Das Internet ist entgegen sämtlichen Befürchtungen (jedenfalls insoweit) noch nicht verwahrlost, obwohl nicht jeder aufgrund einer „Netiquette“ seine Kommentarsektion bereinigt. Daher steht dort mit kritischem Blick nichts anderes als: „Ihr dürft genau das sagen, was wir festlegen.“
Rundfunkfreiheit und Meinungsfreiheit: Die Rolle der Gerichte
Offensichtlich sind wir dennoch insoweit noch nicht in der DDR angekommen, und ein schlecht formulierter Kommentar eines linken Praktikanten auf Social Media löst diese Zustände auch nicht aus, dennoch müssen wir wachsam sein, wenn eine derart mächtige Institution Grundrechte beschneidet und die Gerichte es mit dem Hinweis auf die Rundfunkfreiheit hinnehmen (BVerwG Urt. v. 30.11.2022 – 6 C 12.20 (OVG Bautzen)). Immerhin sind wir mit einer übermächtigen Institution konfrontiert, deren Finanzierung durch ein Kartell aus Bundesländern und Bundesverfassungsgericht für alle Zeiten abgesichert zu sein scheint und über die wir somit keine Mitsprache haben. Da man über die Details der Rundfunkfreiheit, gerade im Verhältnis zur Meinungsfreiheit, das Wesen des ÖRR und die sonstigen Implikationen viel fruchtlos streiten kann, möchte ich keine rechtlichen Grundsätze in Stellung bringen. Sie sind erfahrungsgemäß ohnehin nicht sehr wirkmächtig. Dieser Artikel bleibt ein rechtspolitischer Appell.
Meinungsfreiheit schützen: Keine weiteren Einschränkungen durch den ÖRR
Wenn uns Meinungsfreiheit wirklich am Herzen liegt, sollten uns Aussagen wie diese des SWR beunruhigen, und wir sollten einen Rahmen schaffen, in dem ÖRR-Kanäle nicht mehr letztlich willkürlich Kommentare löschen dürfen. Es gibt dafür bereits genug Hebel, angefangen mit dem uferlosen Beleidigungstatbestand im Strafrecht, über das NetzDG der SPD bis zu den neuesten EU-Regeln.
Nicht. noch. mehr.
